Pflegebox – Ihre kostenfreien Pflegehilfsmittel
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat (504 € im Jahr).
Wir übernehmen Antrag & Abrechnung – Sie erhalten Ihre individuelle Pflege-Box monatlich gratis nach Hause! 📦
💚 Ihre Vorteile:
- Kostenfrei über die Pflegekasse (bis 42 €/Monat)
- Rundum-Service: Antrag & Abrechnung direkt durch uns
- Individuell zusammenstellbar
- Bewährt: >10.000 gelieferte Pflegeboxen & Top-Bewertungen
📦 Inhalte (Beispiele)
😷 Mundschutz 🧤 Handschuhe 🧴 Hand- & Flächendesinfektion
🛡️ Schutzschürzen 🛏️ Bettauflagen (Einmal)
🏠 Voraussetzungen
- Pflegegrad 1-5
- Häusliche Pflege (oder WG, nicht stationär)
- Pflege durch Angehörige und/oder ambulanten Dienst
🔄 So funktioniert’s
1️⃣ Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag direkt online in unserem Webshop aus – einfach, sicher und digital.
2️⃣ Anspruch prüfen
Wir und unser Partner UNIZELL übernehmen die Prüfung & Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse – völlig kostenlos für Sie.
3️⃣ Produkte wählen
Gemeinsam stimmen wir Ihre ideale Produktzusammenstellung ab – individuell, komfortabel und bedarfsgerecht.
4️⃣ Monatslieferung erhalten
Nach Genehmigung startet die regelmäßige, diskrete Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause – automatisch und zuverlässig.
💡 Sobald Ihr Antrag durch die Pflege- oder Krankenkasse genehmigt wurde, kontaktieren wir Sie persönlich,
um die Details Ihrer Versorgung abzustimmen.
Sie müssen sich um nichts kümmern – alles läuft automatisch über uns und UNIZELL.
Inkontinenz-Versorgung – Ihr Anspruch auf kostenfreie Hilfsmittel
Sicher versorgt bei Inkontinenz – einfach & diskret mit Lösch Reha & Care
Viele Menschen mit Inkontinenz haben Anspruch auf die Kostenübernahme ihrer Inkontinenzprodukte durch die Krankenkasse oder Pflegekasse.
Ob Vorlagen, Windelhosen oder Bettschutzauflagen – wir helfen Ihnen, die passende Versorgung zu beantragen und beliefern Sie zuverlässig und diskret nach Hause.
Ihre Vorteile mit Lösch Reha & Care
- Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse 💙
- Regelmäßige Lieferung direkt nach Hause (monatlich oder individuell) 📦
- Komplette Antragstellung & Abrechnung durch unseren Partner UNIZELL 🧾
- Diskrete Verpackung & schnelle Lieferung 🧍♀️
- Individuelle Beratung für die optimale Produktwahl 🩹
- Qualitätsprodukte führender Hersteller 🇩🇪
Wer hat Anspruch auf Inkontinenz-Hilfsmittel?
Sie haben Anspruch, wenn:
- eine ärztlich diagnostizierte Inkontinenz (Harn- oder Stuhlinkontinenz) vorliegt,
- Sie gesetzlich krankenversichert sind,
- und Ihr Arzt die Hilfsmittel verordnet (Rezept).
Die Kosten werden gemäß § 33 SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Bei Pflegebedürftigen kann zusätzlich eine Pflegekassenbeteiligung (z. B. über die Pflegebox mit Bettschutzauflagen) greifen.
Welche Produkte gehören zur Inkontinenz-Versorgung?
Wir bieten ein breites Sortiment an hochwertigen Produkten:
- Inkontinenzeinlagen für leichte bis mittlere Inkontinenz
- Inkontinenz-Slips & Pants für mittlere bis starke Inkontinenz
- Pflegecremes & Hautschutzprodukte zur Vorbeugung von Reizungen
- Bettschutzauflagen & Saugunterlagen
- Urinbeutel, Kondomurinale und Katheter-Zubehör (bei medizinischer Indikation)
Alle Produkte sind zertifiziert, hautfreundlich und atmungsaktiv.
Wie beantrage ich die Inkontinenz-Versorgung?
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir gemeinsam mit unserem Partner UNIZELL die komplette Abwicklung.
So funktioniert es Schritt für Schritt:
- Arztbesuch: Lassen Sie sich Ihre Inkontinenz vom Haus- oder Facharzt bestätigen und erhalten Sie ein Rezept über Inkontinenz-Hilfsmittel.
- Online einreichen: Laden Sie das Rezept direkt in unserem Webshop hoch oder senden Sie es uns per Post zu.
- Bearbeitung durch UNIZELL: Unser Partner übernimmt Antragstellung, Genehmigung und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – kostenlos für Sie.
- Lieferung: Nach Freigabe erhalten Sie Ihre regelmäßige Lieferung diskret nach Hause.
💡 Tipp: Bei wiederkehrendem Bedarf kann die Lieferung automatisch erfolgen – ohne jedes Mal ein neues Rezept einzureichen.
Wie läuft die regelmäßige Belieferung ab?
- Sie erhalten Ihre Produkte monatlich oder nach individuellem Bedarf.
- Die Mengen und Artikel können jederzeit angepasst werden.
- Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (max. 10 € pro Monat, oft entfällt diese bei Befreiung).
- Lieferung erfolgt neutral und diskret verpackt.
Was ist der Unterschied zwischen Inkontinenz-Hilfsmitteln & Pflegehilfsmitteln?
| Kategorie | Beschreibung | Kostenträger |
|---|---|---|
| z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen | Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | |
| Inkontinenz-Hilfsmittel (medizinisch) | z. B. Vorlagen, Pants, Katheter | Krankenkasse (§ 33 SGB V) |
🔄 So funktioniert’s – Ihre Inkontinenz-Versorgung Schritt für Schritt
1️⃣ Antrag ausfüllen
Füllen Sie Ihren Antrag direkt online in unserem Webshop aus – einfach, sicher und digital.
2️⃣ Anspruch prüfen
Wir und unser Partner UNIZELL übernehmen die Prüfung und Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse – kostenlos und ohne Aufwand für Sie.
3️⃣ Produkte wählen
Gemeinsam finden wir die passende Produktkombination – individuell abgestimmt auf Ihren persönlichen Bedarf.
4️⃣ Monatslieferung erhalten
Nach Genehmigung startet Ihre regelmäßige, diskrete Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause – automatisch und zuverlässig.
💡 Sobald Ihr Antrag durch die Pflege- oder Krankenkasse genehmigt wurde, kontaktieren wir Sie persönlich,
um die Details Ihrer Versorgung und Lieferung abzustimmen.
Sie müssen sich um nichts kümmern – alles läuft automatisch über uns und UNIZELL.
Kontakt & Beratung
Bei Fragen zu Ihrer Pflegebox oder Inkontinenz-Versorgung stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung:
📞 Telefon: 07272 / 980 98 60
📧 E-Mail: hilfsmittel@rehatechnik-loesch.de
🌐 Online: www.rehatechnik-loesch.de
Unser Serviceteam hilft Ihnen gerne weiter – von der Antragstellung über die Genehmigung bis zur regelmäßigen Lieferung.
Häufige Fragen zur Pflegebox
Wer hat Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel?
Jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn er zu Hause oder in einer ambulant betreuten
Wohngemeinschaft gepflegt wird (nicht stationär).
Die Pflege kann durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
Damit soll die häusliche Pflege erleichtert und hygienischer gestaltet werden.
Was genau sind „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einweg- bzw. Hygieneartikel, die regelmäßig bei der Pflege benötigt werden, um Pflegebedürftige und Pflegende zu schützen.
Dazu zählen unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Mund- und Nasenschutz (OP-Masken, FFP2)
- Schutzschürzen
- Hand- und Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Diese Produkte unterscheiden sich von technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollatoren, Pflegebetten), die andere Voraussetzungen und Kostenträger haben.
Wie hoch ist der monatliche Anspruch?
Seit 2025 beträgt der Zuschuss der Pflegekassen bis zu 42 € pro Monat (504 € pro Jahr) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Innerhalb dieses Betrags können alle erforderlichen Produkte abgerechnet werden – ohne Eigenanteil.
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.
Muss ich ein ärztliches Rezept oder eine Verordnung vorlegen?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein Rezept erforderlich. Die Kostenübernahme erfolgt direkt über die Pflegekasse auf Grundlage eines einfachen Antrags. Alles Weitere übernimmt unser Partner UNIZELL automatisch für Sie.
Wie beantrage ich die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln?
Normalerweise müssten Sie selbst einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernimmt unser Partner UNIZELL diesen Antrag kostenlos für Sie.
So funktioniert es Schritt für Schritt:
- Antrag ausfüllen: Sie finden den offiziellen Pflegehilfsmittel-Antrag direkt hier im Webshop – einfach online ausfüllen und absenden.
- Bearbeitung durch UNIZELL: Unser Partner UNIZELL stellt den Antrag automatisch bei Ihrer Pflegekasse – kostenlos und ohne Aufwand für Sie.
- Prüfung durch die Pflegekasse: Diese prüft den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Wochen (bei Gutachten durch den Medizinischen Dienst innerhalb von 5 Wochen).
Welche Produkte sind erstattungsfähig?
Folgende Produkte werden von den Pflegekassen üblicherweise übernommen:
- Einmalhandschuhe
- Mund-/Nasenschutz
- Schutzschürzen
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
Je nach Pflegegrad und Bedarf kann die Zusammenstellung angepasst werden.
Kann ich die Produkte individuell auswählen oder anpassen?
Ja. Sie können selbst entscheiden, welche Produkte in welcher Menge enthalten sein sollen.
Bei Änderungen Ihres Pflegebedarfs passen wir Ihre Pflege-Box einfach an.
Unser Partner UNIZELL aktualisiert automatisch die Abrechnung bei der Pflegekasse.
Wie oft wird geliefert?
Ihre Pflege-Box wird monatlich automatisch versendet. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen oder etwas bestätigen – die Lieferung läuft regelmäßig, solange Ihr Anspruch besteht.
Wie lange gilt der Anspruch?
Solange Sie einen Pflegegrad (1–5) besitzen und zu Hause gepflegt werden, besteht der Anspruch dauerhaft.Die Leistung endet nur, wenn die Pflege vollständig stationär erfolgt oder kein Pflegegrad mehr vorliegt.
Was passiert, wenn ich umziehe oder sich mein Pflegegrad ändert?
- Umzug: Teilen Sie uns einfach Ihre neue Adresse mit – die Lieferung wird angepasst.
- Pflegegrad-Änderung: Der Anspruch bleibt bestehen (Pflegegrad 1–5). Lediglich die Pflegekasse muss informiert werden.
- Pflegeheim: Bei vollstationärer Pflege entfällt die monatliche Pflegebox.
Was mache ich bei einer Ablehnung durch die Pflegekasse?
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden (was selten vorkommt), helfen wir Ihnen gemeinsam mit UNIZELL, die Begründung zu prüfen und ggf. einen Widerspruch einzulegen. Oft reicht eine Nachreichung des Pflegegradnachweises aus, um die Genehmigung zu erhalten.
Was ist UNIZELL?
UNIZELL ist ein zertifizierter Hilfsmittel-Dienstleister mit langjähriger Erfahrung in der Pflegehilfsmittel-Versorgung.
UNIZELL übernimmt für unsere Kunden:
- Antragstellung bei der Pflegekasse
- Abrechnung der Pflegehilfsmittel
- Organisation der monatlichen Lieferungen
So haben Sie keinen bürokratischen Aufwand und profitieren von einer schnellen, sicheren und kostenlosen Abwicklung.
Wie kann ich meine Pflege-Box erhalten?
Ganz einfach:
- Online-Antrag im Webshop ausfüllen
- Antrag wird automatisch durch UNIZELL gestellt
- Nach Genehmigung startet die monatliche Lieferung
- Sie genießen Ihre Pflege-Box ohne Zusatzkosten
Häufige Fragen zur Inkontinenz-Versorgung
Wer hat Anspruch auf Inkontinenz-Hilfsmittel?
Jede Person mit einer ärztlich diagnostizierten Harn- oder Stuhlinkontinenz hat Anspruch auf medizinische Inkontinenz-Hilfsmittel.
Die Kosten werden von dergesetzlichen Krankenkasse übernommen, sobald ein entsprechendes ärztliches Rezept (Verordnung) vorliegt.
Die Grundlage bildet § 33 SGB V – Hilfsmittel zur Sicherung des Behandlungserfolgs oder zum Ausgleich einer Behinderung.
Welche Produkte gehören zur Inkontinenz-Versorgung?
Je nach Stärke der Inkontinenz werden verschiedene Produktgruppen eingesetzt, z. B.:
- Vorlagen & Einlagen für leichte bis mittlere Inkontinenz
- Pants / Windelhosen für mittlere bis starke Inkontinenz
- Hautschutz- & Pflegecremes zur Vermeidung von Hautreizungen
- Bettschutzauflagen / Saugunterlagen
- Urinbeutel, Kondomurinale oder Katheter-Zubehör (bei medizinischer Indikation)
Alle Produkte sind zertifiziert, hautfreundlich und atmungsaktiv.
Wie beantrage ich die Inkontinenz-Versorgung?
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir gemeinsam mit unserem Partner UNIZELL die komplette Abwicklung:
- Antrag ausfüllen: Sie finden den Antrag direkt in unserem Webshop. Füllen Sie ihn bequem online aus.
- Anspruch prüfen: Wir und UNIZELL übernehmen die Einreichung und Genehmigung Ihres Rezepts bei der Krankenkasse.
- Genehmigung & Lieferung: Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt, kontaktieren wir Sie persönlich, um Ihre Produktauswahl und Lieferrhythmus abzustimmen.
💡 Sie müssen keine Formulare, Belege oder Rezepte postalisch einreichen – alles läuft digital und automatisch.
Muss ich ein Rezept vom Arzt haben?
Ja, für die Kostenübernahme ist ein ärztliches Rezept (Verordnung) erforderlich. Ihr Hausarzt oder Urologe stellt dieses nach Diagnose einer Inkontinenz aus. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gern mit einer Rezeptvorlage oder schicken Ihnen ein Formular zu.
Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten?
Ja – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Inkontinenz-Hilfsmittel vollständig.
Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 € pro Monat, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind (z. B. bei chronischer Erkrankung oder geringem Einkommen).
Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfallen alle Eigenanteile.
Wie oft werden die Produkte geliefert?
In der Regel erfolgt die Belieferung monatlich automatisch. Je nach Bedarf und Produktart sind auch längere oder kürzere Intervalle möglich. Die Lieferung erfolgt diskret verpackt und wird direkt zu Ihnen nach Hause gesendet. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, passen wir die Mengen jederzeit an.
Kann ich meine Produkte wechseln oder anpassen?
Ja – selbstverständlich.
Wenn Sie feststellen, dass Größe, Saugstärke oder Tragekomfort nicht optimal sind, können Sie Ihre Artikel jederzeit anpassen.
Unser Serviceteam hilft Ihnen gern bei der Auswahl und Optimierung Ihrer persönlichen Versorgung.
Wie diskret ist der Versand?
Ihre Inkontinenzprodukte werden in neutralen, unauffälligen Kartons verschickt. Weder der Absender noch der Inhalt lässt Rückschlüsse auf die Produktart zu. So bleibt Ihre Privatsphäre jederzeit geschützt.
Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ausnahmsweise ablehnen, unterstützen wir Sie gemeinsam mit UNIZELL bei der Prüfung und dem Widerspruch. Oft genügt eine kurze ärztliche Ergänzung oder eine aktualisierte Diagnose, um den Anspruch erfolgreich durchzusetzen.
Wie lange gilt die Genehmigung?
Je nach Krankenkasse wird die Inkontinenz-Versorgung meist für 6 bis 12 Monate genehmigt. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Genehmigung unkompliziert verlängert werden. Wir erinnern Sie rechtzeitig und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.
Ich habe Pflegegrad – kann ich zusätzlich Pflegehilfsmittel erhalten?
Ja, selbstverständlich. Neben der Inkontinenz-Versorgung über die Krankenkasse können Sie zusätzlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat über Ihre Pflegekasse beziehen (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen). Wir beraten Sie gern, wie Sie beide Leistungen optimal kombinieren können.
Was ist UNIZELL?
UNIZELL ist ein zertifizierter Hilfsmittel-Dienstleister mit langjähriger Erfahrung in der Pflegehilfsmittel-Versorgung.
UNIZELL übernimmt für unsere Kundinnen und Kunden:
- Antragstellung bei Krankenkassen
- Genehmigung & Abrechnung
- Organisation der monatlichen Belieferung
Sie profitieren von einer schnellen, unkomplizierten und sicheren Abwicklung – ohne Bürokratie.
Wie starte ich meine Inkontinenz-Versorgung?
- Antrag online im Webshop ausfüllen
- Rezept hochladen oder nachreichen
- Wir prüfen alles gemeinsam mit UNIZELL
- Nach Genehmigung kontaktieren wir Sie zur Abstimmung
- Ihre Lieferung startet automatisch